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   BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 5/03 R   

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https://dejure.org/2005,3511
BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 5/03 R (https://dejure.org/2005,3511)
BSG, Entscheidung vom 05.07.2005 - B 4 RA 5/03 R (https://dejure.org/2005,3511)
BSG, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - B 4 RA 5/03 R (https://dejure.org/2005,3511)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Festsetzung eines höheren Höchstwertes der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit; Rechtswidrigkeit einer Wertfeststellung auf Grund der Vertrauensschutzregelung; Auslegung des § 237 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 Buchst b Sozialgesetzbuch, 6. Buch (SGB VI)

  • Judicialis

    SGB VI des § 237 Abs 2 aF.

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarungen iS. des § 237 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 Buchst. b SGB VI

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Sozialplan mit geplanten Kündigungen ist eine rentenrechtlich beachtliche Vereinbarung i. S. d. § 237 SGB VI

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Vertrauenschutzregelung bei Arbeitslosigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 605 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 13/00 R

    Absenkung des Zugangsfaktors wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente -

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 5/03 R
    Geschützt werden sollten die besonders von der Anhebung der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit betroffenen rentennahen Jahrgänge, die kurz vor der Altersgrenze von 60 Jahren standen oder diese in den nächsten Jahren erreichten und die bereits arbeitslos waren oder in absehbarer Zeit arbeitslos wurden und denen daher nur relativ wenig Zeit zur Verfügung stand, ihre weitere Lebensplanung auf die neue Rechtslage einzustellen, um Einbußen bei dem Bezug der Rente zu vermeiden (vgl hierzu: Urteil des Senats vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R, SozR 3-2600 § 237 Nr. 1, mwN; vgl ferner die Parallelentscheidungen vom selben Tage, B 4 RA 10/00 R und B 4 RA 13/00 R).
  • BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 10/00 R

    Anhebung der Altersgrenze - höherer Zugangsfaktor - Beendigung des

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 5/03 R
    Geschützt werden sollten die besonders von der Anhebung der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit betroffenen rentennahen Jahrgänge, die kurz vor der Altersgrenze von 60 Jahren standen oder diese in den nächsten Jahren erreichten und die bereits arbeitslos waren oder in absehbarer Zeit arbeitslos wurden und denen daher nur relativ wenig Zeit zur Verfügung stand, ihre weitere Lebensplanung auf die neue Rechtslage einzustellen, um Einbußen bei dem Bezug der Rente zu vermeiden (vgl hierzu: Urteil des Senats vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R, SozR 3-2600 § 237 Nr. 1, mwN; vgl ferner die Parallelentscheidungen vom selben Tage, B 4 RA 10/00 R und B 4 RA 13/00 R).
  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 62/02 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 5/03 R
    Mit seiner Entscheidung weicht der Senat nicht von der Entscheidung des 5. Senats des Bundessozialgerichts vom 25. Februar 2004 (B 5 RJ 62/02 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 2) ab; eine Divergenz liegt ua schon deshalb nicht vor, weil der 5. Senat über einen Fall zu entscheiden hatte, in dem - anders als im vorliegenden Fall - keine Betriebsvereinbarung im Sinne eines Verpflichtungsvertrags ua über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Klägers vor dem Stichtag geschlossen worden war.
  • BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 15/00 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 5/03 R
    Geschützt werden sollten die besonders von der Anhebung der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit betroffenen rentennahen Jahrgänge, die kurz vor der Altersgrenze von 60 Jahren standen oder diese in den nächsten Jahren erreichten und die bereits arbeitslos waren oder in absehbarer Zeit arbeitslos wurden und denen daher nur relativ wenig Zeit zur Verfügung stand, ihre weitere Lebensplanung auf die neue Rechtslage einzustellen, um Einbußen bei dem Bezug der Rente zu vermeiden (vgl hierzu: Urteil des Senats vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R, SozR 3-2600 § 237 Nr. 1, mwN; vgl ferner die Parallelentscheidungen vom selben Tage, B 4 RA 10/00 R und B 4 RA 13/00 R).
  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 5/05 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Bewertung rentenrechtlicher Zeiten -

    Der 4. Senat des BSG hält an seiner ständigen Rechtsprechung fest, dass die - irreführend genannte - "Anhebungen der Altersgrenzen", bei denen es sich rechtlich um einen Teilabbau der Vermögensvorteile aus der frühzeitigen Inanspruchnahme von Altersrente handelt, rentenversicherungsrechtliche subjektive Rechte der Versicherten nicht beeinträchtigt (vgl zur insoweit vergleichbaren Rechtsproblematik bei der Altersrente für Arbeitslose: Vorlagebeschlüsse vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 42/02 R, B 4 RA 64/02 R, B 4 RA 3/03 R, B 4 RA 7/03 R und B 4 RA 50/03 R; bei der Altersrente für Frauen: Vorlagebeschluss vom 23. August 2005, B 4 RA 28/03 R; vgl zu dieser Problematik ferner: BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R, BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 3 u. 4; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R, SozR 4-2600 § 77 Nr. 1 und B 13 RJ 40/03 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 6; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 7; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R, SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R sowie Urteile des 4. Senats vom 5. Juli 2005, B 4 RA 45/04 R, SozR 4-2600 § 237a Nr. 3 und § 237 Nr. 9, B 4 RA 46/04 R, veröffentlicht in JURIS und B 4 RA 5/03 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 8 vorgesehen; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/ Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 45/04 R

    Altersrente für Frauen - Anhebung der Altersgrenze - Vertrauensschutzregelung -

    § 237a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst b SGB VI idF des RRG 1999 betrifft ua den arbeitsrechtlichen Normalfall des Arbeitsvertrags auf unbestimmte Dauer (Dauerschuldverhältnis), der durch einseitige Willenserklärung ("Kündigung") oder mehrseitiges Rechtsgeschäft ("Vereinbarung") beendet wird (zur Vereinbarung: BSG Urteil vom heutigen Tag - B 4 RA 5/03 R).

    Ferner ist zu der vergleichbaren Regelung für Arbeitslose, die vorzeitig Rente in Anspruch nehmen (§ 237 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst b SGB VI idF des Gesetzes zur Förderung des gleitenden Übergangs in den Ruhestand vom 23. Juli 1996 = § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst b SGB VI idF des RRG 1999), geklärt, dass von dieser Übergangsregelung auch diejenigen erfasst werden, die vor dem Stichtag auf Grund der bisherigen Rechtslage bindende arbeitsrechtliche Dispositionen getroffen hatten, die nicht mehr rückgängig gemacht werden konnten - also die nicht - etwa durch Hinausschieben des Rentenbeginns - flexibel auf die neue Gesetzeslage reagieren konnten (vgl BSG Urteil vom 30. Oktober 2001 - B 4 RA 15/00 R, SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 S 9 f; dazu auch: BSG Urteil vom 28. Oktober 2004 - B 4 RA 60/03 R, veröffentlicht in JURIS; BSG Urteil vom heutigen Tag - B 4 RA 5/03 R, vgl auch BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 62/02 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 2 RdNr 14; BSG Urteil vom 7. Juli 2004 - B 8 KN 7/03 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 4 RdNr 21).

  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 28/03 R

    Altersrente für Frauen - Minderung des Zugangsfaktors - Verfassungsmäßigkeit

    Die Gesetzesänderungen zur sozialpolitisch so genannten "Anhebung der Altersgrenze" bei Frauen, auf welche die Beklagte ihre Entscheidung gestützt hat, haben bei ihrem Inkrafttreten rentenversicherungsrechtlich keine subjektiv-öffentlichen Rechte der Klägerin und des von ihr repräsentierten Personenkreises derjenigen Frauen, die bei Inkrafttreten der Änderungen noch kein Gestaltungsrecht auf Altersrente für Frauen und auch kein Anwartschaftsrecht hierauf hatten, verletzt (siehe schon BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R, BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 3 u. 4; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R, SozR 4-2600 § 77 Nr. 1 und B 13 RJ 40/03 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 6; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 7; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R, SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R sowie Urteile des 4. Senats vom 5. Juli 2005, B 4 RA 45/04 R, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen, B 4 RA 46/04 R, veröffentlicht in JURIS und B 4 RA 5/03 R, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 107/08 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit - Altersgrenze -

    Dies ist jedoch auch beim Tatbestand des § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst b SGB VI nicht anders: Als "Vereinbarung" iS dieser Vorschrift gelten nämlich nicht nur (Gestaltungs-) Verträge, die das Arbeitsverhältnis unmittelbar beenden, sondern auch (Verpflichtungs-) Verträge (zB kollektive "Frühverrentungsvereinbarungen"), nach denen der Arbeitnehmer gehalten war, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (zB durch Kündigung) hinzunehmen (BSG vom 5.7. 2005, SozR 4-2600 § 237 Nr. 8 RdNr 21 ff).
  • BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 19/05 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

    Auch soweit der 4. Senat des BSG angenommen hat, dass in einer Kollektivvereinbarung (Sozialplan) eine Vereinbarung im Sinne des § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst b SGB VI liegen kann (BSG vom 5. Juli 2005, SozR 4-2600 § 237 Nr. 8 RdNr 18 ff), wirkt sich dies nicht zugunsten des Klägers aus.
  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 121/08 R

    Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit unter Berücksichtigung eines

    Dies ist jedoch auch beim Tatbestand des § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst b SGB VI nicht anders: Als "Vereinbarung" iS dieser Vorschrift gelten nämlich nicht nur (Gestaltungs-) Verträge, die das Arbeitsverhältnis unmittelbar beenden, sondern auch (Verpflichtungs-) Verträge (zB kollektive "Frühverrentungsvereinbarungen"), nach denen der Arbeitnehmer gehalten war, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (zB durch Kündigung) hinzunehmen (BSG vom 5.7. 2005, SozR 4-2600 § 237 Nr. 8 RdNr 21 ff).
  • BSG, 19.08.2020 - B 13 R 167/19 B

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen

    Wann das der Fall ist, hat der 4. Senat in einer Entscheidung vom 5.7.2005 (B 4 RA 5/03 R - SozR 4-2600 § 237 Nr. 8 - juris RdNr 14) unmissverständlich ausgeführt.
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